
Im Sommer entspannen Sie in unserem Biergarten unter dem alten Nussbaum. Zwischen den 800 Jahre alten Sandstein Dorfmauern lässt es sich gemütlich entspannen.

Wo bis 1845 noch der alte Wehrpfad an Sulzbachs historischen Dorfmauern entlang führte finden heute Radfahrer und Wanderer einen ruhig gelegenen Rastplatz direkt am Radweg nach Soden und Leidersbach.
Zu Ihren Feiern können Sie den Biergarten über unsere Terasse benutzen. Das ideale Ambiente für einen Sektempfang im Freien oder einen Sonntags Brunch im Garten.
Durch die günstige Lage mitten in Sulzbach und mit Anschluss an Sulzbachs Park “Grüne Lunge” am “Place d`Urunge” finden auch Familien mit Kindern ausreichend Freizeitmöglichkeiten.
Es erwartet Sie ein nettes Team, stets korrekt und mit einem Gespür für Ihre Wünsche. Überzeugen Sie sich selbst.

Historisches vom Bier
Augsburg (1156)
Kaiser Barbarossa erteilte der Stadt Augsburg die berühmte “Justitia Civitatis Augustensis”, das älteste deutsche Stadtrecht. In dieser stand z.B. geschrieben: “wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er bestraft werden. Die Strafe betrug 5 Gulden, beim dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen.
Nürnberg (1393)
Im Beschluss des Stadtrates von Nürnberg wurde verfasst, dass nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden darf.
München (1420)
Es wurde beschlossen, das das Bier nach dem Brauen eine zeitlang lagern müsse.
Weißensee, Thüringen (1434)
Die Wirtshausverordnung “Statuta thaberna” legte fest, dass Bier nur aus Hopfen, Malz und Wasser gebraut werden darf.
Regensburg (1447)
Es wurde ein Stadtarzt beauftragt, das Bier regelmäßig zu kontrollieren (auch auf Zutaten). Nach den Berichten des Stadtarztes wurde 1453 eine Brauordnung verfasst.
München (1447)
Der Stadtrat verlangte von den Brauern, dass sie zum Bierbrauen nur Gerste, Hopfen und Wasser verwenden dürfen.
Herzogtum Bayern-Landshut (1493)
Herzog Georg der Reiche erließ für sein Herzogtum dieselbe Vorschrift. Er setzte zur Kontrolle Bierbeschauer ein, die die Brauer regelmäßig kontrollierten.
Tag des Bieres : 23.April 1516
In Ingolstadt wurde das Reinheitsgebot von Herzog Wilhelm IV. für alle bayrischen Brauer erlassen.
“Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll. Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayrische=1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anders Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonderst wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm alleine und sonst niemanden erlaubt und verboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.”
Noch heute wird am 23.April der “Tag des Bieres” gefeiert.
bayerische Wirtshäuser
(1) Herbstzeit ist Märzenzeit.
Jetzt schäumt in Bayerns Wirtshäusern wieder Märzen in die Krüge. Seine Geschichte reicht bis in die Zeit, als in der warmen Jahreszeit kein Bier produziert werden konnte. Im März braute man daher das Bier stärker ein und würzte es mit reichlich Hopfen, damit es bis in den Herbst hinein haltbar blieb.
(2) Gutes altes Bier.
Im Bayerischen Wald und in Niederbayern wird bis Ende Oktober das „Letzte Alte Bier“ ausgeschenkt. Als früher nach der Getreide- und Hopfenernte endlich gebraut werden konnte, mussten die Wirte in ihren Lagerkellern rasch Platz schaffen. Also bereiteten sie ein Festmahl zu und luden die Gäste ein, die alle Biervorräte gewissenhaft bis aufs Noagerl tranken. Und weil´s so schön ist, feiert und genießt man bis heute das „Letzte Alte Bier“.
(3) Bayerischer Filz.
Bierfilzl nennt man in Bayern die Bierdeckel, denn früher wurden sie aus Wolle gefilzt. Manche Traditionswirtshäuser servieren ihre Bierspe-zialitäten noch heute auf den fingerdicken, saugfähigen Traditions-Untersetzern.
(4) „A Schelln konnst ham!“
Fällt im Wirtshaus dieser Satz, gibts hoffentlich keine Ohrfeige, sondern nur ein Schellen-Solo beim Schafkopfen. Ein weiterer Wirtshaus-Klassiker: das Wattn. Mit dem Kartenspiel sollen sich während der napoleonischen Kriege die verbündeten Bayern und Franzosen die Zeit vertrieben haben.
(5) Nicht einfach „ein Bier“.
Wer den besonderen Genuss sucht, bestellt die passende Bierspezialität zum Essen. Zum Weißwurst-Frühschoppen zum Beispiel Weißbier oder Helles. Zum Schweinsbraten: Märzen, Dunkles oder Export. Zur Kirchweihgans: Festbier, dunkles Weißbier oder Schwarzbier. Zum sauren Lüngerl: helles oder dunkles Export. Zum Apfelstrudel: Dunkles oder Märzen. Und zur Bayerischen Creme: helles Weißbier oder ein dezent malzsüßes dunkles Bockbier.
(6) „An Guadn!“
Was sonst nur in Biergärten erlaubt ist, hat im niederbayerischen Aldersbach auch im Wirtshaus Tradition: Ins Bräustüberl (das ehemalige Auditorium der Aldersbacher Zisterziensermönche) bringen die Gäste ihre Brotzeit selbst mit. Der Wirt serviert dazu die vollmundige Bräustüberl-Maß – und die „Bamhaggebuam“ heizen den Gästen mit der Teufelsgeige ein.
(7) Und die Musi spielt dazu.
Einst gehörten das Wirtshaus und die Musik zu-sammen wie das Bier und der Schaum. Die bayerische Initiative „Musikanten-freundliches Wirtshaus“ belebt den alten Brauch. Bei den teilnehmenden Wirten können Musiker spontan aufspielen; dafür gibts Bier und eine Brotzeit gratis.
(8) Das älteste deutsche Wirtshaus steht im unterfränkischen Miltenberg.
Im Gasthaus zum Riesen residierte bereits 1314 Ludwig der Bayer. So lang wie die Chronik des Hauses ist die Bierkarte mit rund einem Dutzend regionaler Spezia-litäten: vom Riesen Spezial mit feinen Honig- und Tabaknoten über das naturtrübe Kräusenbier bis zum Schwarzviertler mit rauchigen Karamell- und Bitterschokotönen.
(9) Urgemütliche Wirtshausstimmung bieten rund ums Jahr die Zoiglstuben in der nördlichen Oberpfalz.
Dort brauen die Bürger abwechselnd im Kom-munbrauhaus ein untergäriges, unfiltriertes, helles oder dunkles Bier: den Zoigl. Ist das Bier reif, hängen sie den sechseckigen Zoiglstern über ihre Haustür. Und schon strömen die Gäste herbei und lassen sich zum Bier deftige Oberpfälzer Brotzeiten schmecken – in kleinen Zoiglschänken oder gleich in der Küche der Kommunbrauer. Einen ähnlichen Brauch, das Flindern, pflegt man während der Sommermonate im fränkischen Pegnitz.
(10) In München steht …
Das Hofbräuhaus, berühmtestes Wirtshaus der Welt, zieht nicht nur Touristen an. Auch viele Urmünchner sind regelmäßig zu Gast – es gibt fast 100 Stammtischrunden. Die „Alten Münchner“ treffen sich täglich, „De Zammagwiafedn“ jeden Monat. Die Mitglieder des Prinzregent-Luitpold-Stammtischs kommen in Tracht zusammen und trinken aus Krügen, die zum Teil aus dem 19. Jahrhundert stammen. Höchstes Privileg im Hofbräuhaus ist der eigene Bierkrug, hinter geschmiedeten Gittern mit Schlössern verwahrt. Sie möchten dort auch Ihren Krug deponieren? Vergessen Sie’s. Die Schlüssel werden nicht vergeben, sondern vererbt.